Autorenname: cudina

Familienrecht Mannheim

Rechtsanwältin Cudina ist Fachanwältin für Familienrecht in Mannheim-Sandhofen. Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei in Mannheim sind: alle Bereiche des Familienrechts, dh., Vertretung im Scheidungsverfahren Gestaltung von Eheverträgen Unterhaltsberechnungen Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht. Darüber hinaus bietet Rechtsanwältin Cudina Hilfestellung in allen erbrechtlichen Fragen von der Gestaltung von Testamenten und bei der Auseinandersetzung von Nachlässen. Tipp: Ratgeber für Familienrecht: http://www.fachanwalt.de/magazin/familienrecht/

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Bankauskunft im Erbfall

Wer mit einer Bank eine Geschäftsverbindung unterhält, hat Anspruch auf umfassende Unterrichtung. Dieses Recht geht mit dem Tod des Kontoinhabers auf die Erben über. Sie dürfen also umfassende Auskunft über alle Geschäftsvorfälle auch in der Vergangenheit verlangen. Sie können die Übermittlung wichtiger Unterlagen beanspruchen, auch ist die Bank verpflichtet, den Erben Auskunft über unentgeltliche Verfügungen

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Erbenordnung

Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die unmittelbaren Abkömmlinge des Erblassers, d.h. seine Kinder und Kindeskinder. Gemeint sind allein die leiblichen Kinder. Gleichgestellt sind auch adoptierte Kinder, wenn sie im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig waren, sowie Kinder, die als ehelich gelten, weil sie während der Ehe geboren wurden, wenn ihre Ehelichkeit nicht angefochten ist.

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Grundsätze Erbrecht

Prinzipien der gesetzlichen Erbfolge Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Verwandten, die dem Erblasser am nächsten gestanden haben. Sie schließen die entfernteren Verwandten aus. Die verwandtschaftliche Nähe zum Erblasser wird durch die Zahl der vermittelten Geburten bestimmt. Gleich nahe Verwandte, beispielsweise Geschwister, erben zu gleichen Teilen. Für den Ehegatten besteht ein besonderes Erbrecht, dessen Höhe vom

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Gemeinsame elterliche Sorge

Bei gemeinsame Kinder, die aus einer Ehe hervorgegangen sind, üben beide Eltern die elterliche Sorge, d. h. das Sorgerecht gemeinsam aus. Dieser Ausspruch ändert sich auch nach der Scheidung nicht. Es bleibt es bei dieser gemeinsamen elterlichen Sorge. Wenn ein Ehepartner die elterliche Sorge alleine ausüben will, so muss dies bei Gericht beantragt werden. Die

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Umgangskosten beim Bezug von Leistungen zur Grundsicherung

Umgangskosten beim Bezug von Leistungen zur Grundsicherung / Hartz IV Jeder Elternteil hat einen vom Gesetz anerkannten und durch Art. 6 GG geschützten Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Auf diese Weise soll es ermöglicht werden, verwandtschaftliche Bindungen aufrecht zu erhalten und zu intensivieren. Die Ausübung des Umgangsrechtes ist häufig mit Kosten verbunden, die aber

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Verwirkung von Ehegattenunterhalt bei Ehebruch

Verwirkung von Ehegattenunterhalt bei Ehebruch (OLG Frankfurt 18.04.06 – 2W 128/06) Ausgangspunkt: Parteien sind miteinander verheiratet. Die Ehefrau hat sich aus der Ehe einem neuen Partner zugewendet und lebt nun mit ihm zusammen und betreut das aus der Ehe stammende Kind. Sie verlangt die Zahlung von Trennungsunterhalt. Dem Ehegatten, dem ein einseitiges schwerwiegendes Fehlverhalten zur

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Richterliche Anpassung von Eheverträgen

Richterliche Anpassung von Eheverträgen ( BGH XII ZR 165/04 Urteil v. 28.02.2007) Ausgangspunkt: Die Parteien heirateten, nachdem die Eheleute zuvor einen Ehevertrag abgeschlossen hatten, der vorsah, dass für den Fall der Scheidung der Unterhaltsberechtigte einen Betrag in bestimmter Höhe verlangen könne, zukünftige Einkommenssteigerungen jedoch nicht zu berücksichtigen seien. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war die Ehefrau

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Nichteheliche Kinder

Das aktuelle Gesetz behandelt nichteheliche Kinder und eheliche Kinder gleich. Die Gleichstellung erfolgte am 1.4.1998 durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz. Ob ein nichteheliches Kind erbberechtigt ist, hängt vom Todeszeitpunkt des Erblassers ab. Bis zum 1.7.1970 bestand zwischen nichtehelichem Kind und Vater kein Erb- oder Pflichtteilsrecht mangels Verwandtschaft. Das heißt, diese Kinder erbten nicht. Zwischen 1970 und dem

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