Erbrecht

Grundsätze Erbrecht

Prinzipien der gesetzlichen Erbfolge Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Verwandten, die dem Erblasser am nächsten gestanden haben. Sie schließen die entfernteren Verwandten aus. Die verwandtschaftliche Nähe zum Erblasser wird durch die Zahl der vermittelten Geburten bestimmt. Gleich nahe Verwandte, beispielsweise Geschwister, erben zu gleichen Teilen. Für den Ehegatten besteht ein besonderes Erbrecht, dessen Höhe vom […]

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Nichteheliche Kinder

Das aktuelle Gesetz behandelt nichteheliche Kinder und eheliche Kinder gleich. Die Gleichstellung erfolgte am 1.4.1998 durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz. Ob ein nichteheliches Kind erbberechtigt ist, hängt vom Todeszeitpunkt des Erblassers ab. Bis zum 1.7.1970 bestand zwischen nichtehelichem Kind und Vater kein Erb- oder Pflichtteilsrecht mangels Verwandtschaft. Das heißt, diese Kinder erbten nicht. Zwischen 1970 und dem

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Testament

Bei einem Testament handelt es sich um eine Verfügung für den Todesfall, in dessen Rahmen der Erblasser seine Erben bestimmt. In den kommenden 10 Jahren werden in Deutschland ca. 2 Billionen Euro vererbt. Nur schätzungsweise 43% der Erblasser hinterlässt eine letztwillige Verfügung, in den anderen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Letztere entspricht meist nicht

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Erbrecht Pflichtteil

Als Konsequenz der Testierfreiheit hat ein Erblasser die Möglichkeit, seine nächsten Angehörigen zu enterben. Das Gesetz sieht für diesen Personenkreis ein Pflichtanteilsrecht vor, welches aber erst nach dem Tod des Erblassers entsteht. Voraussetzung ist eine wirksame Verfügung von Todes wegen, durch die der Pflichtanteilsberechtigte entweder enterbt oder derart beschwert wird, dass er die Erbschaft ohne

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