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Der Nachlass

Mit dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes automatisch auf den oder die Erben über, und zwar unabhängig davon, ob das Erbrecht auf der gesetzlichen Erbfolge oder auf einer Verfügung von Todes wegen beruht. Die Erben erwerben das Recht am Nachlass von Gesetzes wegen, ohne dass sie hierfür etwas tun müssen. Zum Nachlass […]

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Erbeinsetzung

Mit der Erbeinsetzung bestimmt der Erblasser seine Erben. Eine bestimmte Form für die testamentarische Erbeinsetzung sieht das Gesetz nicht vor. Aus der Verfügung von Todes wegen muss sich aber mit hinreichender Sicherheit ergeben, dass eine bestimmte Person den Nachlass erhalten soll. Es ist sehr wichtig, dass bei der Verfassung des Testaments auf die richtige Formulierung

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Erbenordnung

Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die unmittelbaren Abkömmlinge des Erblassers, d.h. seine Kinder und Kindeskinder. Gemeint sind allein die leiblichen Kinder. Gleichgestellt sind auch adoptierte Kinder, wenn sie im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig waren, sowie Kinder, die als ehelich gelten, weil sie während der Ehe geboren wurden, wenn ihre Ehelichkeit nicht angefochten ist.

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Testament

Bei einem Testament handelt es sich um eine Verfügung für den Todesfall, in dessen Rahmen der Erblasser seine Erben bestimmt. In den kommenden 10 Jahren werden in Deutschland ca. 2 Billionen Euro vererbt. Nur schätzungsweise 43% der Erblasser hinterlässt eine letztwillige Verfügung, in den anderen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Letztere entspricht meist nicht

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Erbrecht Pflichtteil

Als Konsequenz der Testierfreiheit hat ein Erblasser die Möglichkeit, seine nächsten Angehörigen zu enterben. Das Gesetz sieht für diesen Personenkreis ein Pflichtanteilsrecht vor, welches aber erst nach dem Tod des Erblassers entsteht. Voraussetzung ist eine wirksame Verfügung von Todes wegen, durch die der Pflichtanteilsberechtigte entweder enterbt oder derart beschwert wird, dass er die Erbschaft ohne

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