Bankauskunft im Erbfall

Wer mit einer Bank eine Geschäftsverbindung unterhält, hat Anspruch auf umfassende Unterrichtung. Dieses Recht geht mit dem Tod des Kontoinhabers auf die Erben über. Sie dürfen also umfassende Auskunft über alle Geschäftsvorfälle auch in der Vergangenheit verlangen. Sie können die Übermittlung wichtiger Unterlagen beanspruchen, auch ist die Bank verpflichtet, den Erben Auskunft über unentgeltliche Verfügungen […]

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