Bei einem Testament handelt es sich um eine Verfügung für den Todesfall, in dessen Rahmen der Erblasser seine Erben bestimmt.
In den kommenden 10 Jahren werden in Deutschland ca. 2 Billionen Euro vererbt.
Nur schätzungsweise 43% der Erblasser hinterlässt eine letztwillige Verfügung, in den anderen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Letztere entspricht meist nicht dem Wunsch der Beteiligten, insbesondere nicht den Ehegatten, die sich dann mit ihren gesetzlichen Miterben auseinandersetzen und zusätzlich häufig eine erhebliche Steuerlast zu tragen haben.
Eine vernünftige, durchdachte und insbesondere auch an die jeweiligen Steuergesetze angepasste Vorsorgeplanung sollte daher unbedingt vorhanden sein.
Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die es ermöglichen, jeden Wunsch des Erblassers zu verwirklichen, wie zB:
- einfache eigenhändige Testamente
- Berliner Testamente, wenn Ehegatten einander einsetzen möchten
- Anordnung von Vermächtnissen
- der Abschluss von Erbverträgen, um eine gegenseitige Bindung zu erreichen, etc.
Bei jeder Art von Testament ist angeraten, fachlichen Rat einzuholen, um nach dem Erbfall Nachteile von den Erben abzuwenden.