Begleiteter Umgang

Der begleitete Umgang kommt in der Praxis sehr häufig vor. Er wird dann anzuwenden sein, wenn ein unbegleiteter Umfang das Kindeswohl gefährden würde. Anwendungsfälle sind: eine konkrete Entführungsgefahr Verdacht des sexuellen Missbrauchs Gefahr von Misshandlung des Kindes Suchterkrankung oder psychische Erkrankung des umgangsberechtigten Elternteils. Der in der Praxis häufigste Fall, in dem der begleitete Umgang […]

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