Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang kommt in der Praxis sehr häufig vor. Er wird dann anzuwenden sein, wenn ein unbegleiteter Umfang das Kindeswohl gefährden würde. Anwendungsfälle sind: eine konkrete Entführungsgefahr Verdacht des sexuellen Missbrauchs Gefahr von Misshandlung des Kindes Suchterkrankung oder psychische Erkrankung des umgangsberechtigten Elternteils. Der in der Praxis häufigste Fall, in dem der begleitete Umgang […]