Der Nachlass

Mit dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes automatisch auf den oder die Erben ĂŒber, und zwar unabhĂ€ngig davon, ob das Erbrecht auf der gesetzlichen Erbfolge oder auf einer VerfĂŒgung von Todes wegen beruht. Die Erben erwerben das Recht am Nachlass von Gesetzes wegen, ohne dass sie hierfĂŒr etwas tun mĂŒssen. Zum Nachlass […]

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