Der Nachlass

Mit dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes automatisch auf den oder die Erben über, und zwar unabhängig davon, ob das Erbrecht auf der gesetzlichen Erbfolge oder auf einer Verfügung von Todes wegen beruht.

Die Erben erwerben das Recht am Nachlass von Gesetzes wegen, ohne dass sie hierfür etwas tun müssen.

Zum Nachlass gehören alle Vermögenswerte, die der Verstorbene hinterlassen hat. Teilungsanordnung des Erblassers oder Vermächtnisse wirken nur schuldrechtlich, d.h. der begünstigte Dritte, dem der Erblasser einen Gegenstand vermacht hat, kann vom Erbe die Herausgabe fordern.

Bis dahin aber bleibt der Erbe Eigentümer der Sache. Zum Nachlass zählen nur die Gegenstände, die dem Erblasser gehörten.

Hatte er eine Sache nur geliehen, so wird der Erbe zwar Besitzer, nicht aber Eigentümer.

Auch ein gutgläubiger Erwerb des fremden Eigentums ist ausgeschlossen. Allgemeine Persönlichkeitsrechte sind unvererblich.

Dies gilt zum Beispiel für einen Nießbrauch oder eine beschränke, persönliche Dienstbarkeit. Auch sozialrechtliche Ansprüche sind nicht vererblich.


Die Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Mannheim
Kompetent. Empathisch. An Ihrer Seite.

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Bürozeiten nach Absprache möglich.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
(0621) 7 89 77 66
Email: kanzlei.cudina@t-online.de

Rechtsanwältin Barbara Cudina in Mannheim. Fachanwältin für Familien - und Erbrecht. Mediatorin.

Ähnliche Beiträge

  • Nichteheliche Kinder

    Das aktuelle Gesetz behandelt nichteheliche Kinder und eheliche Kinder gleich. Die Gleichstellung erfolgte am 1.4.1998 durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz. Ob ein nichteheliches Kind erbberechtigt ist, hängt vom Todeszeitpunkt des Erblassers ab. Bis zum 1.7.1970 bestand zwischen nichtehelichem Kind und Vater kein Erb- oder Pflichtteilsrecht mangels Verwandtschaft. Das heißt, diese Kinder erbten nicht. Zwischen 1970 und dem…

  • Erbeinsetzung

    Mit der Erbeinsetzung bestimmt der Erblasser seine Erben. Eine bestimmte Form für die testamentarische Erbeinsetzung sieht das Gesetz nicht vor. Aus der Verfügung von Todes wegen muss sich aber mit hinreichender Sicherheit ergeben, dass eine bestimmte Person den Nachlass erhalten soll. Es ist sehr wichtig, dass bei der Verfassung des Testaments auf die richtige Formulierung…

  • Testament

    Bei einem Testament handelt es sich um eine Verfügung für den Todesfall, in dessen Rahmen der Erblasser seine Erben bestimmt. In den kommenden 10 Jahren werden in Deutschland ca. 2 Billionen Euro vererbt. Nur schätzungsweise 43% der Erblasser hinterlässt eine letztwillige Verfügung, in den anderen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Letztere entspricht meist nicht…

  • Grundsätze Erbrecht

    Prinzipien der gesetzlichen Erbfolge Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Verwandten, die dem Erblasser am nächsten gestanden haben. Sie schließen die entfernteren Verwandten aus. Die verwandtschaftliche Nähe zum Erblasser wird durch die Zahl der vermittelten Geburten bestimmt. Gleich nahe Verwandte, beispielsweise Geschwister, erben zu gleichen Teilen. Für den Ehegatten besteht ein besonderes Erbrecht, dessen Höhe vom…

  • |

    Erbrecht Pflichtteil

    Als Konsequenz der Testierfreiheit hat ein Erblasser die Möglichkeit, seine nächsten Angehörigen zu enterben. Das Gesetz sieht für diesen Personenkreis ein Pflichtanteilsrecht vor, welches aber erst nach dem Tod des Erblassers entsteht. Voraussetzung ist eine wirksame Verfügung von Todes wegen, durch die der Pflichtanteilsberechtigte entweder enterbt oder derart beschwert wird, dass er die Erbschaft ohne…

  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

    Der Erbe hat die Wahl, ob er die Erbschaft annimmt oder Ausschlägt. Er ist bei dieser Entscheidung völlig frei und niemand kann ihn zwingen, den Nachlass anzunehmen. Mit der Ausschlagung erklärt der Erbe, dass er die ihm zugefallenen Rechtsstellung nicht akzeptiert. Dann fällt keine Erbschaftssteuer an, der Erbe hat mit dem Nachlass nichts mehr zu…