Der Nachlass

Mit dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes automatisch auf den oder die Erben über, und zwar unabhängig davon, ob das Erbrecht auf der gesetzlichen Erbfolge oder auf einer Verfügung von Todes wegen beruht. Die Erben erwerben das Recht am Nachlass von Gesetzes wegen, ohne dass sie hierfür etwas tun müssen. Zum Nachlass […]

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