Nichteheliche Kinder
Das aktuelle Gesetz behandelt nichteheliche Kinder und eheliche Kinder gleich. Die Gleichstellung erfolgte am 1.4.1998 durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz. Ob ein nichteheliches Kind erbberechtigt ist, hängt vom Todeszeitpunkt des Erblassers ab. Bis zum 1.7.1970 bestand zwischen nichtehelichem Kind und Vater kein Erb- oder Pflichtteilsrecht mangels Verwandtschaft. Das heißt, diese Kinder erbten nicht. Zwischen 1970 und dem […]