Autorenname: cudina

Nacheheliche Solidarität

BGH: Nacheheliche Solidarität und lange Ehedauer Bei der Billigkeitsprüfung nach § 1578 b Abs. 1 Satz 2 BGB ist vorrangig zu berücksichtigen, ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind, die schon deswegen regelmäßig einer Befristung des nachehelichen Unterhalts entgegenstehen, weil der Unterhaltsberechtigte dann seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht selbst erzielen kann. Ob bei fehlenden ehebedingten Nachteilen eine […]

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Reform des Versorgungsausgleichs

Die Re­form des Ver­sor­gungs­aus­gleichs im Ein­zel­nen: 1. Grund­satz der in­ter­nen Tei­lung Das bis­lang gel­ten­de Recht ver­lang­te eine Ver­rech­nung aller in der Ehe­zeit er­wor­be­nen An­rech­te aus den un­ter­schied­li­chen Ver­sor­gun­gen und einen Aus­gleich der Hälf­te des Wert­un­ter­schieds über die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung. Bei der Um­rech­nung der ver­schie­den­ar­ti­gen An­rech­te mit­hil­fe der so ge­nann­ten Bar­wert­ver­ord­nung ent­stan­den al­ler­dings Wert­ver­zer­run­gen, weil die

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Reform des Zugewinns

Die gesetzlichen Regelungen, die den Zugewinnausgleich betreffen, wurden reformiert und so den heutigen Lebensumständen der Bürger angepasst. Die neue Gesetzeslage tritt zum 01.09.2009 in Kraft. Der Zugewinnausgleich regelt im Falle einer Scheidung, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, die Vermögensteilung. Dem Zugewinnausgleich liegt der Gedanke zugrunde, dass die Eheleute als Gemeinschaft

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Der Nachlass

Mit dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes automatisch auf den oder die Erben über, und zwar unabhängig davon, ob das Erbrecht auf der gesetzlichen Erbfolge oder auf einer Verfügung von Todes wegen beruht. Die Erben erwerben das Recht am Nachlass von Gesetzes wegen, ohne dass sie hierfür etwas tun müssen. Zum Nachlass

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Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Der Erbe hat die Wahl, ob er die Erbschaft annimmt oder Ausschlägt. Er ist bei dieser Entscheidung völlig frei und niemand kann ihn zwingen, den Nachlass anzunehmen. Mit der Ausschlagung erklärt der Erbe, dass er die ihm zugefallenen Rechtsstellung nicht akzeptiert. Dann fällt keine Erbschaftssteuer an, der Erbe hat mit dem Nachlass nichts mehr zu

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Unterhalt bei Insolvenz

Grundsätzlich sind bei der Unterhaltsberechnung Schulden zu berücksichtigen. Die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes erfolgen. Allerdings sind dabei auch die Belange der Unterhaltsgläubiger, insbesondere minderjähriger Kinder, zu wahren. Bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung, die dazu führt, dass das verbleibende Einkommen nicht zur Befriedigung aller Unterhaltsverpflichtungen ausreicht und somit ein Mangelfall vorliegt, kann die

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Erbeinsetzung

Mit der Erbeinsetzung bestimmt der Erblasser seine Erben. Eine bestimmte Form für die testamentarische Erbeinsetzung sieht das Gesetz nicht vor. Aus der Verfügung von Todes wegen muss sich aber mit hinreichender Sicherheit ergeben, dass eine bestimmte Person den Nachlass erhalten soll. Es ist sehr wichtig, dass bei der Verfassung des Testaments auf die richtige Formulierung

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