Autor: cudina

  • Unterhalt bei Wechselmodell

    Nur dann, wenn ein echtes Paritätsmodell besteht, d.h. wenn die Kindesbetreuung annähernd im Verhältnis 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt wird, ist kein Elternteil berechtigt, vom anderen Unterhalt zu verlangen. Dies gilt deshalb, weil dann beide Eltern gleichzeitig ihre Betreuungs- und Unterhaltspflicht erfüllen. Schon häufiger mussten Gerichte sich mit der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung im Wechselmodell beschäftigen. So…

  • Wechselmodell

    Das sogenannte „Wechselmodell“ wird immer häufiger praktiziert. In diesem Fall haben die Kinder getrennt lebender Eltern Wohnsitze bei jedem Elternteil. Wenn früher dieses Wechselmodell noch eher die Ausnahme war, wird in den letzten Jahren von immer mehr Eltern angestrebt. Bei einem „echten“ Wechselmodell sind die Kinder bei beiden Eltern etwa gleichlang, d.h., sie wechseln in…

  • Umgangspflegschaft

    Abzugrenzen von der Umgangsbestimmungspflegschaft ist die in der Praxis häufig vorkommende Umgangspflegschaft. In diesem Falle setzt das Gericht einen Umgangsbetreuer, d.h. eine dritte Person ein, die den Umgang betreut, d.h. insbesondere das Kind bei dem betreuenden Elternteil abholt und zu dem umgangsberechtigten Elternteil bringt. Je nach Fall wird der Umgangspfleger dann während des gesamten Umgangs…

  • Umgangsbestimmung Pflegschaft

    Gefährdet ein sorgeberechtigter Elternteil das Wohl des Kindes dadurch, dass er den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil untersagt, und soll dem Elternteil nicht die gesamte Personensorge entzogen werden, stellt sich im Rahmen der Suche nach geeigneten, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung die Frage, ob den Eltern – als Teilbereich der…

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    Ehegattenunterhalt

    Seit der Gesetzesreform zum Unterhaltsrecht häufen sich die Fragen und Gerüchte zum Unterhalt. Immer wieder werden Anwälte gefragt, ob es denn nun zutreffend sei, dass ab dem 3. Lebensjahr des Kindes der Mutter kein Unterhalt mehr geschuldet werde oder auch dann kein Unterhalt geschuldet werde, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist. Diese Fragen sind mit…

  • Nacheheliche Solidarität

    BGH: Nacheheliche Solidarität und lange Ehedauer Bei der Billigkeitsprüfung nach § 1578 b Abs. 1 Satz 2 BGB ist vorrangig zu berücksichtigen, ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind, die schon deswegen regelmäßig einer Befristung des nachehelichen Unterhalts entgegenstehen, weil der Unterhaltsberechtigte dann seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht selbst erzielen kann. Ob bei fehlenden ehebedingten Nachteilen eine…

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    Vorsorgevollmacht

    Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll? Die gerichtliche Anordnung einer Betreuung ist dann entbehrlich, wenn die Angelegenheiten eines Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Die Vollmacht muss wirksam erteilt werden, dh., zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung dürfen keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des künftigen Betreuten bestehen. Die Vollmacht muss ferner…

  • Reform des Versorgungsausgleichs

    Die Re­form des Ver­sor­gungs­aus­gleichs im Ein­zel­nen: 1. Grund­satz der in­ter­nen Tei­lung Das bis­lang gel­ten­de Recht ver­lang­te eine Ver­rech­nung aller in der Ehe­zeit er­wor­be­nen An­rech­te aus den un­ter­schied­li­chen Ver­sor­gun­gen und einen Aus­gleich der Hälf­te des Wert­un­ter­schieds über die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung. Bei der Um­rech­nung der ver­schie­den­ar­ti­gen An­rech­te mit­hil­fe der so ge­nann­ten Bar­wert­ver­ord­nung ent­stan­den al­ler­dings Wert­ver­zer­run­gen, weil die…

  • Reform des Zugewinns

    Die gesetzlichen Regelungen, die den Zugewinnausgleich betreffen, wurden reformiert und so den heutigen Lebensumständen der Bürger angepasst. Die neue Gesetzeslage tritt zum 01.09.2009 in Kraft. Der Zugewinnausgleich regelt im Falle einer Scheidung, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, die Vermögensteilung. Dem Zugewinnausgleich liegt der Gedanke zugrunde, dass die Eheleute als Gemeinschaft…

  • Beispiele zum neuen Zugewinn

    Was gehört zum ehelichen Zugewinn? Beispiel 1:Der Ehemann hatte bei der Heirat Schulden in Höhe von 100.000,- Euro. Während der Ehe kann er diese vollständig begleichen. Er ist ohne Endvermögen. Die Ehefrau war bei der Heirat ohne Anfangsvermögen und hat ein Endvermögen in Höhe von 100.000,- Euro. Bisher musste die Ehefrau ihrem geschiedenen Ehemann 50.000,-…