Wechselmodell

Das sogenannte „Wechselmodell“ wird immer häufiger praktiziert.

In diesem Fall haben die Kinder getrennt lebender Eltern Wohnsitze bei jedem Elternteil. Wenn früher dieses Wechselmodell noch eher die Ausnahme war, wird in den letzten Jahren von immer mehr Eltern angestrebt.

Bei einem „echten“ Wechselmodell sind die Kinder bei beiden Eltern etwa gleichlang, d.h., sie wechseln in einem 7 oder 14-Tagesrhythmus zum anderen Elternteil.

Wann Wechselmodell sinnvoll?

Realisierbar ist ein solches Wechselmodell allerdings nur dann, wenn die elterlichen Wohnungen in der gleichen Stadt liegen, d.h. die Kinder neben den jeweiligen Elternhäusern ihr Umfeld behalten können und die Schule besuchen.

Empfohlen wird das Wechselmodell vor allem in einem 14-Tagesrhythums, da Kinder, nach Empfehlung von Sachverständigen, nur dann gute, stabile Wurzeln für ein gefestigtes Leben entfalten können.

Voraussetzung für das Wechselmodell ist eine problemlose und stressfreie Kommunikation zwischen den Eltern.

Gegner des Wechselmodells sind der Auffassung, dass solche Regelungen vor allem die Bedürfnisse der Eltern befriedigen und nicht unbedingt das Kindeswohl im Auge haben. 2 Lebensmittelpunkte seien nicht förderlich.

Letztlich wird daher immer im Einzelfall zu entscheiden sein, welches Modell tatsächlich umgesetzt wird, d.h., ob 2 Familien für die förderliche Entwicklung der Kinder gut sind oder man doch lieber auf dieses „Ping-Pong-Prinzip“ verzichten will.

Über die Jahre zeigten jedoch viele Studien, dass Kinder unproblematisch zwischen den Eltern hin und her pendeln können und sich auch in beiden Elternhäusern zu Hause fühlen können.


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Rechtsanwältin Barbara Cudina in Mannheim. Fachanwältin für Familien - und Erbrecht. Mediatorin.

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