Erbeinsetzung

Mit der Erbeinsetzung bestimmt der Erblasser seine Erben. Eine bestimmte Form für die testamentarische Erbeinsetzung sieht das Gesetz nicht vor.

Aus der Verfügung von Todes wegen muss sich aber mit hinreichender Sicherheit ergeben, dass eine bestimmte Person den Nachlass erhalten soll.

Es ist sehr wichtig, dass bei der Verfassung des Testaments auf die richtige Formulierung geachtet wird und klar gestellt ist, wer Erbe oder aber wer nur Vermächtnisnehmer sein soll.

Das Testament muss höchstpersönlich errichtet werden, eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.

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