Ablehnung des Umgangs durch das Kind

Begleiteter Umgang – Kind weigert sich

Sehr häufig in der Praxis erlebt man als Anwalt den Fall, dass ein Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil, bei dem es nicht lebt, ablehnt.

Diese Konstellationen sind menschlich, kinderpsychologisch und insbesondere juristisch sehr schwer zu bewältigen.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls ist der Kindeswille.

Der Wille des Kindes ist Ausdruck seiner Selbstbestimmung und ein Bindungsindiz, wobei die Bindung und der tatsächlich geäußerte Wille nicht übereinstimmen müssen.

Das Persönlichkeitsrecht des Kindes erfordert es, seine Wünsche und Interessen bei der Umgangsregelung zu berücksichtigen. Je älter das Kind, desto größer die Bedeutung des von ihm geäußerten Willens.

Allerdings kommt dem Willen des Kindes kein absoluter Vorrang zu. Vielmehr ist dieser gegen die Interessen des Umgangsberechtigten abzuwägen. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Umgang des Kindes mit beiden Eltern grundsätzlich dem Kindeswohl dient.

Eine sehr schwierige Situation in der Praxis ist der Umstand, dass der geäußerte Kindeswille häufig mehr oder weniger beeinflusst oder manipuliert wird.

In diesen Fällen ist es häufig notwendig, ein Kinder-psychologisches Gutachten einzuholen.

Ergibt sich aus der Begutachtung, dass der Umgang nicht ohne erhebliche Kindeswohlgefährdung durchführbar ist, wird er auszuschließen sein. In solchen Fällen ist es oft so, dass das Kind ein Übergehen seines Willens als Kontrollverlust bzgl. seiner Person erleben würde.

Das Kind würde seine Selbstwirksamkeitsüberzeugung verlieren, was zu psychischen Einschränkungen und Verhaltensauffälligkeiten führen könnte. Häufig ist es allerdings so, dass die Weigerung des Kindes durch erzieherische Einwirkung des betreuenden Elternteils überwunden werden kann.

Der Verweigerung der erzieherischen Einwirkung durch den betreuenden Elternteil muss dann durch gerichtliche Maßnahmen wie Ordnungsgeld und Ordnungshaft entgegengewirkt werden.

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Barbara Cudina
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht – Fachanwältin für Erbrecht – Mediatorin

68307 Mannheim – Spinnereistr. 3-7, Eingang rechts

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