Kindesunterhalt – Folgen großer Einkommensunterschiede

Laut OLG Dresden kann der betreuende Elternteil voll haften, wenn er etwa dreimal so viel verdient wie der nicht betreuende Elternteil.

Die Einkommensverhältnisse betreuender Elternteile könnten so an Bedeutung gewinnen. Der die Kinder betreuende Vater verdient als Arzt deutlich mehr als die an sich barunterhaltspflichtige Mutter.

Er erzielt etwa das Dreifache dessen, was die barunterhaltspflichtige Antragsgegnerin bei fiktiver Betrachtung ihrer individuellen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt maximal verdienen könnte.

Dies ist das entscheidende Argument, die Unterhaltspflicht der Antragsgegnerin entfallen zu lassen.

Der Elternteil, bei dem die gemeinsamen Kinder leben, musste bisher nicht damit rechnen, Auskunft über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen zu müssen, wenn er nicht für sich, sondern für die Kinder Unterhalt verlangte.

Möglicherweise ändert sich das nach dieser Entscheidung. Az  20 UF 875/15, Beschluss vom 4.12.2015


Die Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Mannheim
Kompetent. Empathisch. An Ihrer Seite.

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Bürozeiten nach Absprache möglich.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
(0621) 7 89 77 66
Email: kanzlei.cudina@t-online.de

Rechtsanwältin Barbara Cudina in Mannheim. Fachanwältin für Familien - und Erbrecht. Mediatorin.

Ähnliche Beiträge

  • Nacheheliche Solidarität

    BGH: Nacheheliche Solidarität und lange Ehedauer Bei der Billigkeitsprüfung nach § 1578 b Abs. 1 Satz 2 BGB ist vorrangig zu berücksichtigen, ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind, die schon deswegen regelmäßig einer Befristung des nachehelichen Unterhalts entgegenstehen, weil der Unterhaltsberechtigte dann seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht selbst erzielen kann. Ob bei fehlenden ehebedingten Nachteilen eine…

  • Unterhalt bei Wechselmodell

    Nur dann, wenn ein echtes Paritätsmodell besteht, d.h. wenn die Kindesbetreuung annähernd im Verhältnis 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt wird, ist kein Elternteil berechtigt, vom anderen Unterhalt zu verlangen. Dies gilt deshalb, weil dann beide Eltern gleichzeitig ihre Betreuungs- und Unterhaltspflicht erfüllen. Schon häufiger mussten Gerichte sich mit der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung im Wechselmodell beschäftigen. So…

  • Ablehnung des Umgangs durch das Kind

    Begleiteter Umgang – Kind weigert sich Sehr häufig in der Praxis erlebt man als Anwalt den Fall, dass ein Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil, bei dem es nicht lebt, ablehnt. Diese Konstellationen sind menschlich, kinderpsychologisch und insbesondere juristisch sehr schwer zu bewältigen. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls ist der Kindeswille….

  • Umgangsbestimmung Pflegschaft

    Gefährdet ein sorgeberechtigter Elternteil das Wohl des Kindes dadurch, dass er den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil untersagt, und soll dem Elternteil nicht die gesamte Personensorge entzogen werden, stellt sich im Rahmen der Suche nach geeigneten, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung die Frage, ob den Eltern – als Teilbereich der…

  • |

    Ehegattenunterhalt

    Seit der Gesetzesreform zum Unterhaltsrecht häufen sich die Fragen und Gerüchte zum Unterhalt. Immer wieder werden Anwälte gefragt, ob es denn nun zutreffend sei, dass ab dem 3. Lebensjahr des Kindes der Mutter kein Unterhalt mehr geschuldet werde oder auch dann kein Unterhalt geschuldet werde, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist. Diese Fragen sind mit…

  • |

    Düsseldorfer Tabelle 2026

    Link zur Düsseldorfer Tabelle 2026 Bedeutung: Für jeden, der mit Unterhaltsfragen konfrontiert ist, ist die „Düsseldorfer Tabelle“ ein zentrales Dokument. Sie scheint auf den ersten Blick klar und übersichtlich zu sein. Doch die meisten Menschen kennen nur die Zahlenkolonnen. Viele wichtige Details sind nämlich in den Anmerkungen und Leitlinien verborgen. Hier dazu einige Informationen: Viele…