Kindesunterhalt – Folgen großer Einkommensunterschiede

Laut OLG Dresden kann der betreuende Elternteil voll haften, wenn er etwa dreimal so viel verdient wie der nicht betreuende Elternteil.

Die Einkommensverhältnisse betreuender Elternteile könnten so an Bedeutung gewinnen. Der die Kinder betreuende Vater verdient als Arzt deutlich mehr als die an sich barunterhaltspflichtige Mutter.

Er erzielt etwa das Dreifache dessen, was die barunterhaltspflichtige Antragsgegnerin bei fiktiver Betrachtung ihrer individuellen Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt maximal verdienen könnte.

Dies ist das entscheidende Argument, die Unterhaltspflicht der Antragsgegnerin entfallen zu lassen.

Der Elternteil, bei dem die gemeinsamen Kinder leben, musste bisher nicht damit rechnen, Auskunft über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen zu müssen, wenn er nicht für sich, sondern für die Kinder Unterhalt verlangte.

Möglicherweise ändert sich das nach dieser Entscheidung. Az  20 UF 875/15, Beschluss vom 4.12.2015


Die Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Mannheim
Kompetent. Empathisch. An Ihrer Seite.

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Bürozeiten nach Absprache möglich.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
(0621) 7 89 77 66
Email: kanzlei.cudina@t-online.de

Rechtsanwältin Barbara Cudina in Mannheim. Fachanwältin für Familien - und Erbrecht. Mediatorin.

Ähnliche Beiträge

  • Ablehnung des Umgangs durch das Kind

    Begleiteter Umgang – Kind weigert sich Sehr häufig in der Praxis erlebt man als Anwalt den Fall, dass ein Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil, bei dem es nicht lebt, ablehnt. Diese Konstellationen sind menschlich, kinderpsychologisch und insbesondere juristisch sehr schwer zu bewältigen. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls ist der Kindeswille….

  • Wechselmodell

    Das sogenannte „Wechselmodell“ wird immer häufiger praktiziert. In diesem Fall haben die Kinder getrennt lebender Eltern Wohnsitze bei jedem Elternteil. Wenn früher dieses Wechselmodell noch eher die Ausnahme war, wird in den letzten Jahren von immer mehr Eltern angestrebt. Bei einem „echten“ Wechselmodell sind die Kinder bei beiden Eltern etwa gleichlang, d.h., sie wechseln in…

  • Reform des Zugewinns

    Die gesetzlichen Regelungen, die den Zugewinnausgleich betreffen, wurden reformiert und so den heutigen Lebensumständen der Bürger angepasst. Die neue Gesetzeslage tritt zum 01.09.2009 in Kraft. Der Zugewinnausgleich regelt im Falle einer Scheidung, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, die Vermögensteilung. Dem Zugewinnausgleich liegt der Gedanke zugrunde, dass die Eheleute als Gemeinschaft…

  • Unterhalt bei Wechselmodell

    Nur dann, wenn ein echtes Paritätsmodell besteht, d.h. wenn die Kindesbetreuung annähernd im Verhältnis 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt wird, ist kein Elternteil berechtigt, vom anderen Unterhalt zu verlangen. Dies gilt deshalb, weil dann beide Eltern gleichzeitig ihre Betreuungs- und Unterhaltspflicht erfüllen. Schon häufiger mussten Gerichte sich mit der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung im Wechselmodell beschäftigen. So…

  • Beispiele zum neuen Zugewinn

    Was gehört zum ehelichen Zugewinn? Beispiel 1:Der Ehemann hatte bei der Heirat Schulden in Höhe von 100.000,- Euro. Während der Ehe kann er diese vollständig begleichen. Er ist ohne Endvermögen. Die Ehefrau war bei der Heirat ohne Anfangsvermögen und hat ein Endvermögen in Höhe von 100.000,- Euro. Bisher musste die Ehefrau ihrem geschiedenen Ehemann 50.000,-…

  • Altersvorsorge und Elternunterhalt

    Zinseinkünfte und die ersparte Miete bei Wohnen im eigenen Haus erhöhen die Leistungsfähigkeit für Elternunterhalt. Vermögen ist für Elternunterhalt einzusetzen, soweit der eigene angemessene Unterhalt nicht gefährdet ist. Für eine zusätzliche Altersvorsorge kann ein Erwerbstätiger grundsätzlich 5 % seines Bruttoeinkommens für die gesamte Zeit ab dem Beginn seiner Erwerbstätigkeit verwenden. In welcher Form Altersvorsorge betrieben…