Ablehnung des Umgangs durch das Kind

Begleiteter Umgang – Kind weigert sich

Sehr häufig in der Praxis erlebt man als Anwalt den Fall, dass ein Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil, bei dem es nicht lebt, ablehnt.

Diese Konstellationen sind menschlich, kinderpsychologisch und insbesondere juristisch sehr schwer zu bewältigen.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls ist der Kindeswille.

Der Wille des Kindes ist Ausdruck seiner Selbstbestimmung und ein Bindungsindiz, wobei die Bindung und der tatsächlich geäußerte Wille nicht übereinstimmen müssen.

Das Persönlichkeitsrecht des Kindes erfordert es, seine Wünsche und Interessen bei der Umgangsregelung zu berücksichtigen. Je älter das Kind, desto größer die Bedeutung des von ihm geäußerten Willens.

Allerdings kommt dem Willen des Kindes kein absoluter Vorrang zu. Vielmehr ist dieser gegen die Interessen des Umgangsberechtigten abzuwägen. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Umgang des Kindes mit beiden Eltern grundsätzlich dem Kindeswohl dient.

Eine sehr schwierige Situation in der Praxis ist der Umstand, dass der geäußerte Kindeswille häufig mehr oder weniger beeinflusst oder manipuliert wird.

In diesen Fällen ist es häufig notwendig, ein Kinder-psychologisches Gutachten einzuholen.

Ergibt sich aus der Begutachtung, dass der Umgang nicht ohne erhebliche Kindeswohlgefährdung durchführbar ist, wird er auszuschließen sein. In solchen Fällen ist es oft so, dass das Kind ein Übergehen seines Willens als Kontrollverlust bzgl. seiner Person erleben würde.

Das Kind würde seine Selbstwirksamkeitsüberzeugung verlieren, was zu psychischen Einschränkungen und Verhaltensauffälligkeiten führen könnte. Häufig ist es allerdings so, dass die Weigerung des Kindes durch erzieherische Einwirkung des betreuenden Elternteils überwunden werden kann.

Der Verweigerung der erzieherischen Einwirkung durch den betreuenden Elternteil muss dann durch gerichtliche Maßnahmen wie Ordnungsgeld und Ordnungshaft entgegengewirkt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sehr gerne beantworten wir Ihre Fragen auch im Rahmen einer Online-Beratung.

Zögern Sie bitte nicht, fragen kostet noch nichts!

Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns kurzfristig bei Ihnen und teilen Ihnen in diesem Zusammenhang auch die entstehenden Kosten einer Beratung, – sei es telefonisch, schriftlich, per Videokonferenz oder persönlich mit.

Telefon 0049 (0) 621 789 77 66
Telefax 0049 (0) 621 789 60 99

Emailkanzlei.cudina@t-online.de

Barbara Cudina
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht – Fachanwältin für Erbrecht – Mediatorin

68307 Mannheim – Spinnereistr. 3-7, Eingang rechts

Ähnliche Beiträge

  • Begleiteter Umgang

    Der begleitete Umgang kommt in der Praxis sehr häufig vor. Er wird dann anzuwenden sein, wenn ein unbegleiteter Umfang das Kindeswohl gefährden würde. Der in der Praxis häufigste Fall, in dem der begleitete Umgang angeordnet wird, ist bei einer bestehenden Entfremdung. Häufig wird der Umgang dann bei Institutionen, wie dem Kinderschutzbund durchgeführt, der kindgerechte Räume…

  • Unterhalt bei Wechselmodell

    Nur dann, wenn ein echtes Paritätsmodell besteht, d.h. wenn die Kindesbetreuung annähernd im Verhältnis 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt wird, ist kein Elternteil berechtigt, vom anderen Unterhalt zu verlangen. Dies gilt deshalb, weil dann beide Eltern gleichzeitig ihre Betreuungs- und Unterhaltspflicht erfüllen. Schon häufiger mussten Gerichte sich mit der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung im Wechselmodell beschäftigen. So…

  • Umgangsbestimmung Pflegschaft

    Gefährdet ein sorgeberechtigter Elternteil das Wohl des Kindes dadurch, dass er den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil untersagt, und soll dem Elternteil nicht die gesamte Personensorge entzogen werden, stellt sich im Rahmen der Suche nach geeigneten, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung die Frage, ob den Eltern – als Teilbereich der…

  • Reform des Zugewinns

    Die gesetzlichen Regelungen, die den Zugewinnausgleich betreffen, wurden reformiert und so den heutigen Lebensumständen der Bürger angepasst. Die neue Gesetzeslage tritt zum 01.09.2009 in Kraft. Der Zugewinnausgleich regelt im Falle einer Scheidung, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, die Vermögensteilung. Dem Zugewinnausgleich liegt der Gedanke zugrunde, dass die Eheleute als Gemeinschaft…

  • |

    Düsseldorfer Tabelle 2026

    Link zur Düsseldorfer Tabelle 2026 Bedeutung: Für jeden, der mit Unterhaltsfragen konfrontiert ist, ist die „Düsseldorfer Tabelle“ ein zentrales Dokument. Sie scheint auf den ersten Blick klar und übersichtlich zu sein. Doch die meisten Menschen kennen nur die Zahlenkolonnen. Viele wichtige Details sind nämlich in den Anmerkungen und Leitlinien verborgen. Hier dazu einige Informationen: Viele…

  • Reform des Versorgungsausgleichs

    Die Re­form des Ver­sor­gungs­aus­gleichs im Ein­zel­nen: 1. Grund­satz der in­ter­nen Tei­lung Das bis­lang gel­ten­de Recht ver­lang­te eine Ver­rech­nung aller in der Ehe­zeit er­wor­be­nen An­rech­te aus den un­ter­schied­li­chen Ver­sor­gun­gen und einen Aus­gleich der Hälf­te des Wert­un­ter­schieds über die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung. Bei der Um­rech­nung der ver­schie­den­ar­ti­gen An­rech­te mit­hil­fe der so ge­nann­ten Bar­wert­ver­ord­nung ent­stan­den al­ler­dings Wert­ver­zer­run­gen, weil die…