Begleiteter Umgang

Der begleitete Umgang kommt in der Praxis sehr häufig vor.

Er wird dann anzuwenden sein, wenn ein unbegleiteter Umfang das Kindeswohl gefährden würde.

  • Anwendungsfälle sind:
  • eine konkrete Entführungsgefahr
  • Verdacht des sexuellen Missbrauchs
  • Gefahr von Misshandlung des Kindes
  • Suchterkrankung oder psychische Erkrankung des umgangsberechtigten Elternteils.

Der in der Praxis häufigste Fall, in dem der begleitete Umgang angeordnet wird, ist bei einer bestehenden Entfremdung.

Häufig wird der Umgang dann bei Institutionen, wie dem Kinderschutzbund durchgeführt, der kindgerechte Räume bereithält, in dem die umgangsberechtigten Elternteile sich mit den Kindern in Anwesenheit einer dritten Person treffen können.

In anderen Fällen werden Drittpersonen vom Gericht bestimmt, die beim Umgang anwesend sind.

Da Umgänge in aller Regel an Wochenenden stattfinden, muss die eingesetzte Person bereit und in der Lage sein, den Umgang zu den vereinbarten oder angeordneten Zeiten auch durchzuführen.

In der Praxis erlebt man den Fall häufig so, dass die umgangsbegleitende Person das Kind bei dem betreuenden Elternteil abholt, es zum anderen Elternteil bringt, dort anwesend ist und später das Kind nach Hause bringt.

In der Praxis erlebt man es auch oft, dass der begleitete Umgang im Rahmen eines Umgangsverfahrens vereinbart wird und zwar in der Form, dass ein Freund oder ein Verwandter der Familie beim Umgang anwesend ist.

Bei Fällen der Entfremdung wird der begleitete Umgang dann häufig auch nicht sehr lange notwendig sein, sondern nach einer Übergangszeit hinfällig werden.


Die Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Mannheim
Kompetent. Empathisch. An Ihrer Seite.

Besprechungstermine sind auch außerhalb der Bürozeiten nach Absprache möglich.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
(0621) 7 89 77 66
Email: kanzlei.cudina@t-online.de

Rechtsanwältin Barbara Cudina in Mannheim. Fachanwältin für Familien - und Erbrecht. Mediatorin.

Ähnliche Beiträge

  • Unterhalt bei Wechselmodell

    Nur dann, wenn ein echtes Paritätsmodell besteht, d.h. wenn die Kindesbetreuung annähernd im Verhältnis 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt wird, ist kein Elternteil berechtigt, vom anderen Unterhalt zu verlangen. Dies gilt deshalb, weil dann beide Eltern gleichzeitig ihre Betreuungs- und Unterhaltspflicht erfüllen. Schon häufiger mussten Gerichte sich mit der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung im Wechselmodell beschäftigen. So…

  • Nacheheliche Solidarität

    BGH: Nacheheliche Solidarität und lange Ehedauer Bei der Billigkeitsprüfung nach § 1578 b Abs. 1 Satz 2 BGB ist vorrangig zu berücksichtigen, ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind, die schon deswegen regelmäßig einer Befristung des nachehelichen Unterhalts entgegenstehen, weil der Unterhaltsberechtigte dann seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht selbst erzielen kann. Ob bei fehlenden ehebedingten Nachteilen eine…

  • Einschränkung des Umgangsrechts

    Das Gericht kann durch bestimmte Maßnahmen anordnen, dass der Umgang eingeschränkt wird, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Ein gänzlicher Ausschluss für längere Zeit setzt allerdings eine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Für eine kurzfristige Einschränkung des Umgangs bedarf es keiner nachgewiesenen Gefährdung des Kindes. Die Gründe müssen aber ein gewisses Gewicht haben. In Betracht kommen…

  • Ablehnung des Umgangs durch das Kind

    Begleiteter Umgang – Kind weigert sich Sehr häufig in der Praxis erlebt man als Anwalt den Fall, dass ein Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil, bei dem es nicht lebt, ablehnt. Diese Konstellationen sind menschlich, kinderpsychologisch und insbesondere juristisch sehr schwer zu bewältigen. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls ist der Kindeswille….

  • |

    Düsseldorfer Tabelle 2026

    Link zur Düsseldorfer Tabelle 2026 Bedeutung: Für jeden, der mit Unterhaltsfragen konfrontiert ist, ist die „Düsseldorfer Tabelle“ ein zentrales Dokument. Sie scheint auf den ersten Blick klar und übersichtlich zu sein. Doch die meisten Menschen kennen nur die Zahlenkolonnen. Viele wichtige Details sind nämlich in den Anmerkungen und Leitlinien verborgen. Hier dazu einige Informationen: Viele…

  • Wechselmodell

    Das sogenannte „Wechselmodell“ wird immer häufiger praktiziert. In diesem Fall haben die Kinder getrennt lebender Eltern Wohnsitze bei jedem Elternteil. Wenn früher dieses Wechselmodell noch eher die Ausnahme war, wird in den letzten Jahren von immer mehr Eltern angestrebt. Bei einem „echten“ Wechselmodell sind die Kinder bei beiden Eltern etwa gleichlang, d.h., sie wechseln in…