Patientenverfügung

Patientenverfügung Mannheim

Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Anweisung eines Patienten an seinen Arzt, durch die er ihm untersagt, unter bestimmten Umständen künstliche lebensverlängernde Maßnahmen anzuwenden.

Hieraus folgt, dass der Arzt grundsätzlich verpflichtet ist, Sterbenden so zu helfen, dass sie in Würde zu sterben vermögen.

Der eindeutig formulierte Wunsch, eine lebensverlängernde Behandlung zu unterlassen, ist vom Arzt zu respektieren.

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Die Ärzteschaft erachtet Patientenverfügungen aber nur insoweit als verbindlich, soweit sie sich auf konkrete Behandlungssituationen beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen wird.

Es empfiehlt sich daher unbedingt, alle möglichen und denkbaren Umstände in die Verfügung aufzunehmen und diese im Zweifel auch in regelmäßigen Abständen zu erneuern, damit für den behandelnden Arzt der in der aktuellen Situation gegebene Wille des Patienten eindeutig erkennbar ist.

Ist eine handgeschriebene Patientenverfügung ohne Notar gültig?

Eine Patientenverfügung muss nicht notariell abgefasst sein.

Wichtig ist aber, dass der eindeutig erkennbare Wille daraus hervorgeht, um spätere Auslegungsmöglichkeiten von vorn herein zu verhindern.

Mit dem Verfassen einer Patientenverfügung sollte nicht bis ins hohe Alter abgewartet werden. Der Eintritt eines Pflegefalls ist jederzeit möglich und altersunabhängig.

Es empfiehlt sich auch, bei der Fertigung einer Patientenverfügung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Bezüglich entstehender Kosten beraten wir sie gerne im Vorfeld.


Die Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Mannheim
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Rechtsanwältin Barbara Cudina in Mannheim. Fachanwältin für Familien - und Erbrecht. Mediatorin.

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