Unterhalt bei Insolvenz
Grundsätzlich sind bei der Unterhaltsberechnung Schulden zu berücksichtigen. Die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes erfolgen. Allerdings sind dabei auch die Belange der Unterhaltsgläubiger, insbesondere minderjähriger Kinder, zu wahren. Bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung, die dazu führt, dass das verbleibende Einkommen nicht zur Befriedigung aller Unterhaltsverpflichtungen ausreicht und somit ein Mangelfall vorliegt, kann die […]