Erbverzicht

Ein gesetzlicher Erbe kann durch Vertrag mit dem Erblasser zu dessen Lebzeiten auf sein Erbrecht verzichten. Der Erbe scheidet dann als Erbe und auch als Pflichtteilberechtigter aus. Wurde für den Verzicht eine Abfindung vereinbart, und kommt der Erblasser mit der Zahlung in Verzug, so kann dem Verzichtenden auch das Recht zustehen, vom Vertrag zurückzutreten. Hier […]

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