Altersvorsorge und Elternunterhalt
Zinseinkünfte und die ersparte Miete bei Wohnen im eigenen Haus erhöhen die Leistungsfähigkeit für Elternunterhalt. Vermögen ist für Elternunterhalt einzusetzen, soweit der eigene angemessene Unterhalt nicht gefährdet ist. Für eine zusätzliche Altersvorsorge kann ein Erwerbstätiger grundsätzlich 5 % seines Bruttoeinkommens für die gesamte Zeit ab dem Beginn seiner Erwerbstätigkeit verwenden. In welcher Form Altersvorsorge betrieben […]