Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kanzlei Barbara Cudina ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kanzlei-cudina.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) sowie der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) weitestgehend vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

PDF-Dokumente: Ältere PDF-Downloads (z. B. Formulare oder Mandanteninformationen) sind möglicherweise nicht vollständig für Screenreader optimiert. Wir arbeiten daran, diese sukzessive durch barrierefreie Versionen zu ersetzen.

Alternativtexte: Bei einigen älteren Bildern oder grafischen Elementen fehlen vereinzelt aussagekräftige Alternativtexte.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08. April 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer im Wege der Selbstbewertung durchgeführten Prüfung.

Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Wir bemühen uns, Ihre Anfragen zeitnah zu bearbeiten und Barrieren abzubauen.

Kontakt:
Kanzlei Barbara Cudina
Spinnereistr. 3-7
68307 Mannheim-Sandhofen

Telefon: (0621) 7 89 77 66
E-Mail: kanzlei.cudina@t-online.de

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. In Baden-Württemberg ist dies die:

Landeszentrum Barrierefreiheit (LZB)
Website: www.barrierefreiheit-bw.de