Unsere Schwerpunkte liegen:

in allen Bereichen des Familienrechts, d.h. Gestaltung von Eheverträgen, Unterhaltsberechnungen, Vermögensauseinandersetzung, Ehescheidung, Sorgerecht sowie alle Bereiche des Erbrechts, dh., Hilfestellung bei der Gestaltung von Testamenten, Prüfung letztwilliger Verfügungen, Geltendmachung von Pflichtteilen, etc.

Erbrechtliche Gestaltung und Auseinandersetzung von Nachlässen Nachlaßpflegschaften und -verwaltungen

Tätigkeit als gerichtlich bestellte Betreuerin, Gestaltung von Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten, Beratung und gerichtliche Tätigkeit (auf Nachfrage) in weiteren Bereichen des Zivilrechts, wie Arbeitsrecht und Regulierung von Verkehrsunfällen

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