Online Scheidung

Wie funktioniert eine Online Scheidung?

Online Scheidung
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Im Internet finden sich in Hülle und Fülle Anzeigen von Kanzleien, die unter diesen Schlagwörtern werben und bei Scheidungswilligen den Eindruck erwecken möchten, die Einreichung eines Scheidungsantrages sei per Maus-Click im Internet möglich und führe zu einer deutlichen Kostenersparnis gegenüber einer „üblichen“ Scheidung.

Das ist falsch.

Bei den Begriffen Internet / Online“-Scheidung handelt es sich um Wortneuschöpfungen ohne gesetzlichen Ursprung. Diese Begriffe dienen lediglich Werbezwecken.

Kann man die Scheidung auch ohne Anwalt einreichen?

Bei einer sogenannten Internet / Online“-Scheidung handelt es sich um eine Ehescheidung wie jede andere, allerdings ohne persönlichen Kontakt zum Anwalt. Dem Rechtsanwalt werden der Auftrag und alle persönlichen Daten per eMail übermittelt.

Er reicht dann den Scheidungsantrag bei dem für die Scheidung zuständigen Gericht ein. Nicht der Scheidungswillige beantragt die Ehescheidung, indem er ein sogenanntes „Scheidungsantragsformular“ ausfüllt, sondern der (online beauftragte) Rechtsanwalt, indem er eine Antragsschrift bei dem zuständigen Gericht einreicht.

Mit dem „Scheidungsantragsformular“ wird lediglich der „Online-Anwalt“ beauftragt, und ihm werden hierdurch die für die Ehescheidung notwendigen Daten des Mandanten übermittelt.

Die Online-Beauftragung des Rechtsanwalts ist dann möglich, wenn die Ehescheidung einvernehmlich durchgeführt werden soll, d.h. beide Parteien geschieden werden möchten und beide Parteien alle Folgesachen miteinander geregelt haben.

Nur dann kann der persönliche Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt auf den notwendigen Austausch von Daten beschränkt bleiben.

Da das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorsieht, wenn ein Scheidungsantrag eingereicht werden soll, muss mindestens eine der beiden scheidungswilligen Parteien einen Rechtsanwalt beauftragen.

Die andere Partei benötigt einen solchen in diesem Falle nicht, da sie nur der Scheidung zustimmen möchte, d.h. keine eigenen Anträge stellen wird. Meist vereinbaren die scheidungswilligen Parteien im Falle der einvernehmlichen Scheidung auch eine interne Kostenteilung.

Online Scheidung

Was kostet eine Online Scheidung?

Die Kosten einer Ehescheidung sind gesetzlich geregelt und errechnen sich nach dem Streitwert. Dieser wird vom Richter im Rahmen des Scheidungstermins festgesetzt; er entspricht den 3-fachen monatlichen Nettoeinkünften der Parteien.

Beispiel:

„M“ verdient € 2.000 netto, „F“ € 1.500 monatlich, zusammen also € 3.500. Der Streitwert wird damit € 10.500 (= 3 * € 3.500) betragen.

Daraus ergibt sich die Rechtsanwaltsvergütung nach der Vergütungsverordnung der Rechtsanwälte zu € 1.548,60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).

Streitwerterhöhend wird sich noch der Versorgungsausgleich niederschlagen, der in allen Ehescheidungen von Amts wegen durchgeführt werden muss, sofern kein Ausschluß im Rahmen eines Ehevertrages erfolgt ist.

Hinzu kommen die Gerichtskosten, die in diesem Falle € 657,– betragen und jeweils hälftig von der Gerichtskasse bei den Parteien angefordert werden. Die Kosten können sich im Einzelfall bis auf 0 reduzieren, falls der Partei Prozesskostenhilfe gewährt wird.

Da jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt an jedem deutschen Amts- und Landgericht auftreten darf, kann ein Münchner Rechtsanwalt beispielsweise einen Scheidungsantrag in Hamburg einreichen. Für die Fahrt an das Gericht in Hamburg würden aber dem Mandanten ausgesprochen hohe Fahrtkosten anfallen.

Deshalb wird der Münchner Anwalt einen sogenannten „Korrespondenzkollegen“ in Hamburg beauftragen, den Termin wahrzunehmen. Alle durch die Scheidung entstehenden Gebühren werden sich die Anwälte dann teilen. Dem Auftraggeber entstehen daraus keine Mehrkosten.

Hier sieht man also:

eine Ehescheidung wird nicht deshalb kostengünstiger, weil der Rechtsanwalt online beauftragt worden ist!

Einzig die mit dem Verfahren einhergehenden Streitwerte bestimmen die Kosten und diese sind abhängig vom Umfang der Angelegenheit. Da bei einvernehmlichen Scheidungen nicht gestritten wird, bleibt es bei den oben aufgeführten Gebühren.

Ist eine Scheidung „streitig“, sind also weitere Folgesachen wie Unterhalt, Vermögensfragen oder Sorgerecht vom Gericht zu regeln, so erhöhen diese den Streitwert und damit die Kosten. In solchen Fällen ist ein persönlicher Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant unabdingbar.

Natürlich ist auch dann eine Beauftragung des Anwalts per Internet möglich, aber örtliche Nähe wäre sehr empfehlenswert.

Ob für Sie eine „einvernehmliche Scheidung“ infrage kommt, richtet sich daher nach Ihrem speziellen Fall.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sehr gerne beantworten wir Ihre Fragen auch im Rahmen einer Online-Beratung.

Zögern Sie bitte nicht, fragen kostet noch nichts!

Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns kurzfristig bei Ihnen und teilen Ihnen in diesem Zusammenhang auch die entstehenden Kosten einer Beratung, – sei es telefonisch, schriftlich, per Videokonferenz oder persönlich mit.

Telefon 0049 (0) 621 789 77 66
Telefax 0049 (0) 621 789 60 99

Emailkanzlei.cudina@t-online.de

Barbara Cudina
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht – Fachanwältin für Erbrecht – Mediatorin

68307 Mannheim – Spinnereistr. 3-7, Eingang rechts

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